Erpressung

Dieses Delikt ist besonders belastend für das Management der Firma, da die staatlichen Sicherheitsorgane nur dann einschreiten, wenn eine konkrete Gefahrdung vorliegt. Man geht dabei davon aus, daß eine Drohung noch keine Gefahrdung darstellt. Die Behörden sind angewiesen, erst dann einzuschreiten, wenn der Ernstfall bereits vorliegt.

Aber es hat sich gezeigt, daß Erpressung und Drohung auch im Vorfeld sehr ernst genommen werden müssen: Das Ubergehen der möglichen Gefahr hat bereits hohe Verluste gefordert. Nur durch eine auch psychologisch fundierte Einschätzung der drohenden Gefahrdung kann im Vorhinein Schlimmes verhindert werden. Telefonische und schriftliche Erpressungen sowie Drohungen werden von uns auch auf Gefährdungsgrade untersucht und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet und ausgeführt.